Rücktrittsrecht und Widerrufsbelehrung

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Sehr geehrte Damen und Herren!

Danke für Ihr geschätztes Interesse an der von uns angebotenen Immobilie. Hiermit wollen wir Sie über unser Tätigwerden als Immobilienmakler und Ihre Rechte informieren:

Das adaptierte Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), welches am 13.06.2014 eingeführt wurde, regelt die Verbraucherrechte neu. Verbraucher haben seither das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von Verträgen zurückzutreten, die außerhalb von Geschäftsräumen oder über das Internet geschlossen wurden.

Um Ihnen vor Ablauf der 14-tägigen Frist detaillierte Informationen zu Ihrem angefragten Objekt übermitteln bzw. einen für Sie passenden Besichtigungstermin vereinbaren zu können, ist Ihre Bestätigung notwendig, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und Sie über den Umfang unserer Maklerdienstleistung aufgeklärt wurden.

Wichtig ist hierbei, dass Sie mit dieser Unterzeichnung noch keine finanziellen Verpflichtungen eingehen. Erst mit Abschluss eines Immobiliengeschäftes (z.B. Kauf-, Mietvertrag) kommt es zu einem Vermittlungshonoraranspruch durch den Makler.

In diesem Video vom Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) werden die wesentlichen Punkte anschaulich dargestellt: Video – Verbraucherrechte

Bitte füllen Sie alle Felder aus, wenn Sie unser vorzeitiges Tätigwerden wünschen.

Wir bedanken uns im Voraus und stehen Ihnen für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.[/vc_column_text][vc_tta_accordion active_section=“3″ collapsible_all=“true“][vc_tta_section title=“Widerrufsformular und Nebenkostenübersicht“ tab_id=“1484517488522-9d64ad77-ecfe“][vc_column_text]

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[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=“Provisionsvereinbarung“ tab_id=“1482945351000-7f380239-70e9″][vc_column_text]Für den Fall, dass der Interessent aufgrund der vertragsgemäßen, verdienstlichen Tätigkeit des Immobilienmaklers ein Objekt kauft oder mietet, verpflichtet er sich, an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision gemäß Immobilienmaklerverordnung in der aktuellen Fassung zum Zeitpunkt des Vertrages zu bezahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision entsteht im Erfolgsfall und wird mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig.

Die Zahlung des vereinbarten Provisionssatzes (zuzüglich gesetzlicher USt.) wird auch für den Fall vereinbart:
• dass das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt (ohne beachtenswerten Grund wird ein für das Zustandekommen des Rechtsgeschäfts erforderlicher Rechtsakt überraschend unterlassen);
• dass der Auftraggeber (Interessent) die vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt.

Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gemäß § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.

Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.

Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.

Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.[/vc_column_text][/vc_tta_section][/vc_tta_accordion][vc_column_text]

    *Ich bestätige, dass ich über mein Widerrufsrecht informiert wurde.

    *Ich wünsche ein vorzeitiges Tätigwerden (z.B. Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins) vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag verliere.

    *Pflichtfelder

    [/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]

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